Zu Beginn des Kindergartenjahres findet eine Elternversammlung statt. Die Elternversammlung ist ein Zusammenschluß aller erziehungsberechtigten Eltern. Meist an einem Abend wird der Vorsitzende der Elternversammlung, dessen Vertreter und der Elternrat gewählt.
Der Elternrat besteht aus jeweils zwei Elternvertretern der einzelnen Gruppen
(Spatzengruppe - Käfergruppe - Hasengruppe) und trifft sich mindestens zwei
mal im Jahr. Er hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten,
dem Träger der Einrichtung und den in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräften
zu fördern und das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der
Einrichtung zu beleben.
Ebenfalls zweimal im Jahr treffen sich die Elternvertreter, die pädagogischen
Kräfte, die Leitung des Kindergartens und der Träger im Rat der Tageseinrichtung
für Kinder.
Der Rat der Tageseinrichtung für Kinder berät die Grundsätze für die Erziehungs-
und Bildungsarbeit, bemüht sich um die erforderliche räumliche, sachliche und
personelle Ausstattung und hat die Aufgabe, Kriterien für die Aufnahmen von
Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren.


